Behandlungsangebot

Ich biete Ihnen Psychotherapie u.a. bei folgenden Erkrankungen an:

 

- Depressionen

- bipolare Störung

- Ängste, Panikattacken

- Zwänge 

- Suchterkrankungen

- übermäßiger Internet- & Computerspielkonsum

- Glücksspielsucht

- Traumatisierung, Reaktionen auf schwere Belastungen (z.B. Gewalterfahrungen)

- Psychosen

 

Im Alltag zeigen sich Erkrankungen in vielen verschiedenen Facetten. Falls Sie unsicher sind, ob eine Psychotherapie für Ihr Anliegen das Richtige ist, kontaktieren Sie mich und ich werde Sie gerne beraten.

 

Behandlungskonzept

Das Fundament meiner Behandlungen bildet die Verhaltenstherapie (VT). Ihre Wirksamkeit  ist durch zahlreiche Studien belegt. Sie ist eines der drei Richtlinienverfahren für Psychotherapie (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse), deren Kosten aufgrund ihrer wissenschaftlichen, qualitativen und wirtschaftlichen Güte von den Krankenkassen übernommen werden.

Der verhaltenstherapeutische Kern besteht in der Annahme, dass problematische Einstellungen und Verhaltensweisen, die psychischen Beschwerden zugrunde liegen, erlernt sind und daher durch eine gezielte Behandlung auch wieder verändert werde können. Die Verhaltenstherapie betrachtet Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen und setzt im Hier und Jetzt an. Dabei vereinigt sie viele Techniken und Behandlungsmaßnahmen (z.B. kognitive Therapie, Konfrontations-/Expositionstherapie), deren Einsatz ich auf Ihre individuelle Problematik abstimme. D.h. nach einer ausführlichen Diagnostik und Problemerfassung, werde ich einen auf Sie zugeschnittenen Behandlungsplan erarbeiten.

Die Verhaltenstherapie und meine Arbeit als Therapeutin sind dabei im Vorgehen stets transparent, praxis- und lösungsorientiert. Zum Gelingen der Behandlung bedarf es einer aktiven Beteiligung des Patienten. 

Ich arbeite nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und bilde mich entsprechend der Bestimmungen der Berufsordnung stetig fort. Meine Arbeit unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.

Ablauf

Im Rahmen einer sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde können wir Ihre Beschwerden besprechen und ich berate Sie bzgl. der Notwendigkeit einer Psychotherapie sowie geeigneter Behandlungsoptionen. Dies ist unabhängig von der Verfügbarkeit von Therapieplätzen in meiner Praxis möglich. 

Falls eine Behandlung sinnvoll erscheint, ich über freie Therapieplätze verfüge und Sie grundsätzlich Interesse an einer Behandlung in meiner Praxis haben, so schließen sich danach sogenannte probatorische Sitzungen an. Diese Termine sind "Probetermine" und dienen dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen, der detaillierten Erfassung Ihres Problems und der diagnostischen Abklärung sowie der Erarbeitung der Therapieziele. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob Sie mit mir die therapeutische Arbeit beginnen möchten. Falls ja, wird der Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. 

Nach der Bewilligung der Psychotherapie können die Therapiesitzungen beginnen. Als Einstieg in die Therapie und als akute Maßnahme kann es sinnvoll sein, Ihnen bereits erste Empfehlungen zu geben (z.B. Symptomprotokolle, Aufbau von Tagesstruktur und positiven Aktivitäten, Erarbeitung eines Notfallplans für Krisen). Im Anschluss vermittele ich Informationen zu Ihrem Beschwerdebild und wir erarbeiten mögliche Ursachen für Ihre Symptome. Diese möglichen Erklärungen für Ihre Beschwerden bieten i.d.R. auch einen guten Anknüpfungspunkt für Veränderung, sodass hieraus der konkrete Behandlungsplan abgeleitet werden kann. Im nächsten Schritt kann nun gemeinsam an der Umsetzung des Behandlungsplans gearbeitet werden. Hierbei werden verhaltenstherapeutische Strategien und Techniken eingesetzt, um Ihre Ziele zu erreichen sowie veränderte Erfahrungen und den Erwerb neuer Kompetenzen im Alltag zu ermöglichen. Auch die Identifikation eigener Denk- und Verhaltensmuster und deren mögliche Entstehung in der Vergangenheit kommen in der Therapie nicht zu kurz.

Ich stehe Ihnen begleitend und strukturierend zur Seite. Die Therapie ist hierbei an Ihrem Alltag orientiert und stets transparent. Da ich die Therapie als Hilfe zur Selbsthilfe verstehe, sind Sie aktiv in den Prozess eingebunden und es werden auch Übungsaufgaben für die Zeit zwischen den Sitzungen besprochen.

Am Ende der Therapie besprechen wir Möglichkeiten, einem Rückfall oder einer erneuten Krise vorzubeugen sowie Strategien, in Zukunft mit herausfordernden Situationen umzugehen.

 

Abrechnung

In meiner Praxis behandele ich Privat- und Kassenpatienten sowie Selbstzahler.

 

Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind:

Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden i.d.R. alle anfallenden Therapiekosten (inkl. psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen) übernommen.

 

Falls Sie privat krankenversichert sind:

Vor dem ersten Gespräch empfehle ich Ihnen die Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung und einen Blick in Ihren individuellen Versicherungsvertrag, da die Kostenübernahme für Psychotherapie sowie die Formalitäten zur Aufnahme einer Psychotherapie je nach Versicherung variieren können. So erstatten beispielsweise einige Versicherungen eine Psychotherapie in vollem Umfang, andere z.B. 70% des Honorars pro Therapiesitzung oder 30 Sitzungen pro Jahr. Deshalb sollten Sie sich genau erkundigen. Dabei kann folgende Checkliste eine Hilfe sein:

 

Checkliste für die Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung

  • Ist Psychotherapie in meinem Tarif enthalten?
  • Werden psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen erstattet? Und wenn ja, in welcher Anzahl und in welcher Höhe?
  • Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl, die erstattet wird? Und wenn ja, wie viele Sitzungen pro Jahr?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Tarif? (prozentualer Anteil der Kosten pro Sitzung oder Erstattungshöchstgrenze pro Jahr)
  • Ist die vorherige Beantragung der Psychotherapie notwendig? Wenn ja, ist dies formlos möglich oder bedarf es eines speziellen Formulars oder eines gutachterlichen Berichts?
  • Ist ein Konsiliarbericht Ihres behandelnden Hausarztes für die Beantragung notwendig?

Bitte bringen Sie die Auskunft Ihrer privaten Krankenversicherung zu oben genannten Fragen zum ersten Termin mit.

 

Falls Sie Selbstzahler sind:

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Pro Sitzung (50min) erlaube ich mir, Ihnen gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55 Euro in Rechnung zu stellen. Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.


KONTAKT

 

Praxis für Psychotherapie

M.Sc. Anita Kugelstadt

Marktstraße 21

65183 Wiesbaden

 

Tel: 0611 20475037 (Bitte beachten Sie meine telefonischen Sprechzeit freitags 12:20-14 Uhr)

Fax: 0611 20475038

Email: kontakt@psychotherapie-kugelstadt.de